Hinweis zur Grundwasserentnahme – Umweltschutzamt Freiburg informiert

Das Umweltschutzamt Freiburg weist angesichts der langanhaltenden Trockenheit auf die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften bei der Grundwasserentnahme hin. Bei wiederholten Kontrollen wurde festgestellt, dass auf mehreren Grundstücken Grundwasser ohne die erforderliche Anzeige beziehungsweise ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen wird.

Grundwasser ist eine besonders schützenswerte Ressource, mit der verantwortungsvoll und sparsam umgegangen werden muss. Auch für die Bewässerung privater Gärten gelten deshalb gesetzliche Vorgaben. Das Umweltschutzamt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, bestehende Brunnen und Wasserentnahmeeinrichtungen zu überprüfen und sich bei Fragen frühzeitig an die untere Wasserbehörde zu wenden.

Was ist zulässig?

Eine Entnahme von Grundwasser über einen einfachen Brunnen mit einer Handschwengelpumpe ist für kleingärtnerisch genutzte Flächen in geringen Mengen grundsätzlich erlaubnisfrei. Der Brunnen bzw. die Grundwassererschließung ist jedoch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Was ist nicht zulässig?

Die Entnahme von Grundwasser mit einer elektrischen oder motorbetriebenen Pumpe bzw. einer vergleichbaren technischen Einrichtung ist grundsätzlich wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Aufgrund der hohen Nutzungsdichte des Grundwassers im Raum Freiburg sind solche Entnahmen zur Gartenbewässerung nicht genehmigungsfähig, da durch die Summe der Entnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu erwarten sind. Eine Entnahme ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.freiburg.de.

Quelle: Pressemitteilung des Umweltschutzamts Freiburg, Abt. III/Recht (Frau Gampp), 17.08.2026 – PDF herunterladen